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Erbrecht

Müller & Koll.

RECHTSANWÄLTE MÜLLER & KOLL.

Erbrecht

Nur ca. 20 % der Deutschen errichten ein Testament oder eine anderweitige Nachfolgeregelung. Ohne eine solche Regelung ist jedoch der Vermögensübergang im Erbfall zufällig und stimmt nur selten mit dem mutmaßlichen Willen des Erblassers überein. Von den selbst verfassten erbrechtlichen Verfügungen sind wiederum viele inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig und somit meist unwirksam. Streit unter den Erben ist die Folge. Sie benötigen sinnvolle und klare Verfügungen, die Ihren letzten Willen genau und nachvollziehbar zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus soll die Nachfolgeregelung Ihren Erben möglichst keine hohe Steuerlast auferlegen.

Gerade das Erbrecht ist ein äußerst sensibles Rechtsgebiet, da Fehler im Zweifelsfall nicht mehr zu korrigieren sind. Eine durch uns erarbeitete Nachfolgeregelung hilft Ihnen eben solche finalen Fehler zu vermeiden, damit Ihr letzter Wille auch dann Beachtung findet, wenn Sie ihn selbst nicht mehr durchsetzen können.

Die Nachlassabwicklung soll zügig und effizient erfolgen, ohne große Teile Ihres Vermögens zu verschlingen. Sie machen sich Sorgen um das finanzielle Schicksal Ihres Partners, Ihrer Kinder, anderer Angehöriger oder Ihrer Firma nach dem Tod. Es ist daher sinnvoll, Vorstellungen für den Erbfall frühzeitig und sorgfältig mit unserer Hilfe zu regeln.

In folgenden Bereichen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden:

Vor dem Erbfall:

  • Gestaltung von Testamenten, Erb- und Schenkungsverträgen
  • Gestaltende Planung der Unternehmensnachfolge
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Nach dem Erbfall:

  • Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft
  • Erstellung von Nachlassverzeichnissen
  • Erbscheinbeantragung
  • Durchsetzung Ihrer Erbansprüche
  • Beschränkung der Haftung des Erben
  • Auseinandersetzungen mit der Erbengemeinschaft
  • Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilansprüchen
  • Durchsetzung von Vermächtnissen

WIR VERHELFEN IHNEN ZU IHREM RECHT

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